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Reform des Gemeinnützigkeitsgesetzes – Musterstatuten für Musikvereine

Der Österreichische Blasmusikverband hat sich schon lange für steuerliche Besserstellungen für Musikvereine und deren Mitglieder, insbesondere engagierte Funktionärinnen und Funktionäre, eingesetzt. In der Entstehungsphase der Gesetzesreform des Gemeinnützigkeitsgesetzes haben wir intensiv auf unsere besonderen Rahmenbedingungen in der Blasmusik und deren Berücksichtigung hingewiesen.

 

Hier befinden sich Informationen zu Musterstatuten für Musikvereine, besonders im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit und die Spendenabsetzbarkeit neu überarbeitet und von einem Fachjuristen, der auf die Vereinsarbeit spezialisiert ist, prüfen und kommentieren lassen.
Diese Informationen werden im Blasmusik-Wiki unter dem folgenden Link zur Verfügung gestellt: https://wiki.blasmusik.at/x/RQAmAg (oder einfach Suchen nach „Musterstatuten“ im Blasmusik-Wiki unter wiki.blasmusik.at).